Das Ph.D.-Studium im Bereich des Privatrechts soll Juristinnen und Juristen mit abgeschlossenem Masterstudium befähigen, sich ganzheitlich mit den grundlegenden Problemen und aktuellen Entwicklungen in der Rechtstheorie und -praxis auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang umfasst das Programm akademisches und berufliches Fachwissen in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht, Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht sowie das Konkursrecht, das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und das internationale Privatrecht.
In Anbetracht der Interaktion zwischen der Türkei und Deutschland auf dem Gebiet des Rechts ist außerdem ein zweisprachiges Programm vorgesehen. In diesem Sinne werden 30 % der Kurse in deutscher Sprache und von deutschen Dozenten gehalten.